Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Widerufsbelehrung | |
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Allgemeines: Unsere Lieferungen, Leistungen, Preise und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Ihr Kaufvertrag kommt Zustande mit |
1. |
Geltungsbereich |
1.1 |
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Selz Engineering GmbH beim Internethandel gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. |
1.2 |
Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge: |
2. |
Teilnehmer |
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Selz Engineering GmbH schließt Verträge mit Kunden ab, die |
3. |
Vertragsgegenstand |
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Selz Engineering GmbH liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Angebotsannahme. Im Übrigen gilt § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB. Kommt es zum Rücktritt / Widerruf, so ist Selz Engineering GmbH verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen. Liegt ein finanziertes Geschäft vor, so gilt Ziffer 4.4. entsprechend. |
4. |
Vertragsabschluss/Widerrufsbelehrung |
4.1 |
Alle Preise sind freibleibend und unverbindlich und können jederzeit ohne Ankündigung geändert und angepasst werden. Für fehlerhafte Preise auf der Homepage oder auf Angeboten übernehmen wir keine Kaufgarantie, bzw. Verkaufsgarantie. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Wenn sich nach Auftragsbestätigung Preiserhöhungen ergeben, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, z.B. durch Hersteller, hat der Kunde das Recht auf sofortigen Rücktritt. Es können an uns diesbezüglich keine Schadenersatzforderungen gestellt werden. Bestellungen, welche automatisch durch das Shop System generiert werden sind erst nach Einsicht des Selz Engineering GmbH und durch Bestätigung des Selz Engineering GmbH.
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Selz Engineering GmbH zustande. Eine Vertragsannahme ist in einer Bestellbestätigung indes noch nicht zu sehen.
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4.2 |
Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens Selz Engineering GmbH zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: |
4.3 |
Widerrufsfolgen · bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, · bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind · zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten. |
4.4 |
Finanzierte Geschäfte Ende der Widerrufsbelehrung |
5. |
Mangelnde Verfügbarkeit bestellter Ware oder Dienstleistung: |
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Sollte Selz Engineering GmbH Heidelberg GmbH nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Selz Engineering GmbH verfügbar ist, kann Selz Engineering GmbH eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung dem Kunden übersenden bzw. anbieten bzw. erbringen. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet und er hat nicht die Kosten der Rücksendung zu tragen. |
6. |
Lieferung / Versandkosten |
6.1 |
In allen Preisen ist die gültige Mehrwertsteuer enthalten. Die Preise gelten für eine Bei einem Warenwert von über 500 € erfolgt die Lieferung frei Haus, darunter wird ein Versandkostenanteil von 6 € fällig. Bei Nachnahmelieferung ist ein Versandkostenanteil von 15 Euro fällig. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. Unsere Endkundenpreise enthalten bereits die gültige Mehrwertsteuer, Fracht- und Versicherungskosten. Irrtum und Druckfehler können leider auch wir nicht ausschliessen und verweisen auf Punkt 2 unserer AGB´s. Bestellungen, welche falsche Preise, bedingt durch Softwarefehler oder falsche Daten, enthalten, können jederzeit, ausser bei grobem Vorsatz des Selz Engineering GmbH jederzeit zurückgezogen und nicht ausgeführt werden. Des weiteren siehe Punkt 2 unserer AGB’s. |
6.2 |
Bestellt der Kunde eine Lieferung nach dem 24-Stunden-Service und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an Selz Engineering GmbH zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, Selz Engineering GmbH trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. |
6.3 |
Vorbehaltlich der Selbstbelieferung wird Selz Engineering GmbH für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte nur ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Transportpauschale nachgeliefert. |
7. |
Preis, Zahlungsbedingungen |
7.1 |
Die Zahlung wird fällig vor Lieferung der Ware ohne Abzug. Die Lieferung erfolgt im Innland auf Lastschriftverfahren, Nachname, Vorauskasse, Mastercard, Paypal, Scheckzahlung oder Zahlung bei Abholung im Abhollager Heidelberg. Bei Zahlung per Lastschriftverfahren wird die Ware nach Prüfung bei Lagerteilen sofort an Sie ausgeliefert. Bei Zahlung durch Vorauskasse wird die Ware umgehend nach Eingang des Geldes auf unserem Konto an Sie ausgeliefert. Lieferungen ins Ausland erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse. In Ausnahmefällen ist auch bei Auslandslieferung eine Zahlung durch Nachnahme möglich. Hierbei entstehen Nachnahme Versandkosten in Höhe von 20 Euro.
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7.2 |
Die Preisangaben sind Endpreise und enthalten die am Tag gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung erfolgen, ist Selz Engineering GmbH zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes verpflichtet. |
7.3 |
Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, 24-Stunden-Service, etc. sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. |
7.4 |
Selz Engineering GmbH behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. |
8. |
Eigentumsvorbehalt |
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Selz Engineering GmbH behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit Selz Engineering GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Selz Engineering GmbH bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Selz Engineering GmbH die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von Selz Engineering GmbH erhält.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und umgehend die Herausgabe der Ware zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen. |
9. |
Gewährleistung |
9.1 |
Selz Engineering GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß § 434, 435 BGB sind. |
9.2 |
Sollten gelieferte Waren offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler gegenüber Selz Engineering GmbH zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434 ff., 475 Abs. 1 BGB. |
9.3 |
Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. |
9.4 |
Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Selz Engineering GmbH kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Im Übrigen gilt § 437 BGB. |
9.5 |
Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften. |
9.6 |
Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es Selz Engineering GmbH frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies. |
10. |
Haftung |
10.1 |
Selz Engineering GmbH ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet Heizungs-Baumarkt Heidelberg GmbH im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von Heizungs-Baumarkt Heidelberg GmbH begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. |
10.2 |
Im Falle von Datenverlusten haftet Selz Engineering GmbH nur, wenn der Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen. |
10.3 |
Der Umfang einer Haftung von Selz Engineering GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. |
10.4 |
Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang von Selz Engineering GmbH, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. |
11. |
Rechtswahl |
11.1 |
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Selz Engineering GmbH und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen. |
11.2 |
Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat. |
12. |
Verschiedenes |
12.1 |
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. |
12.2 |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. |
12.3 |
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heidelberg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von Selz Engineering GmbH, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. |
13. |
Datenschutz |
13.1 |
Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. |
13.2 |
Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von uns ein Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorgenommen. |
13.3 |
Wir behalten es uns vor, anderen Unternehmen in zulässiger Weise Ihre Daten zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und behalten uns vor, diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an Selz Engineering GmbH, Felix-Wankel Str. 2, D-69126 Heidelberg oder per Fax an die Nummer 06221/ 36308-1. Bestellt der Kunde im Internet, so erfolgt bei Nichtaktivierung des Feldes „Datenschutzbestimmungen“ keine Weitergabe. |
13.4 |
Selz Engineering GmbH wird Kundendaten nicht über den in den Ziffern 13.1 bis 13.3 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben. |